Erkennung

Wer ist zum Führen berechtigt?

Bis ein Berg- und Schiführer mit dir unterwegs sein darf, muss er eine umfassende dreijährige Ausbildung absolvieren. Wenn die Ausbildung dann abgeschlossen ist nimmt er anschließend laufend an den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil, damit sein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandard aufrecht bleibt.

Ein Berg- und Schiführer sollte nach dem international höchsten Standard (IVBV) ausgebildet sein. Die Bergsportführerverbände der einzelnen Bundesländer haben die Ausbildung zentral an ihre Dachorganisation, den Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer, übertragen. Dieser führt die Ausbildung gemeinsam mit der Bundessportakademie Innsbruck (BSPA) durch. Durch die Zusammenarbeit mit der BSPA handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung; dies ist die einzig mögliche Ausbildung in Österreich zum international legitimierten IVBV-Bergführer.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss um die Autorisierung zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer beim Amt der steiermärkischen Landesregierung angesucht werden. Dann bekommt er seinen Ausweis mit gültiger Jahresmarke des nationalen und internationalen Verbandes und darf das internationale Berg- und Schiführerabzeichen führen.

Der internationale Ausweis sollte beim Führen immer dabei sein.

Wichtige Punkte am Ausweis:
1. Vollständiger Name
2. Lizenznummer
3. Zusatzausbildung Canyoning
4. Geburtdatum
5. Adresse
6. aktuelle Jahresmarken IVBV und national

Bergführerverband Kärtnen
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